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Teilnahme Pinneberg Mobil Teilnahmeberechtigt sind Motorfahrzeuge aller Art bis Bj. 1983, Trecker bis 1965. Grundlagen der Veranstaltung Die Veranstaltung ist nach der Straßenverkehrs-ordnng (StVO), der Straßenverkehrszulassungs-ordnung (StVZO) und den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet. Jeder Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrssicherheit des von ihm gefahrenen Fahrzeugs. Bei der Abnahme sind vorzulegen: Nennungsbestätigung, Führerschein, Zulassung, Nachweis gültiger Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung 2.500.000 €).
Aufgabenstellung: Die Streckenlänge beträgt ca. 80 km mit leichter Aufgabenstellung. Kartenausdrucke werden vom Veranstalter gestellt. Für Motorräder wird die Strecke mit VFV-Zeichen ausgeschildert.
Im Startgeld sind enthalten: Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Getränk, offizielle Veranstaltungsplakette, Rallyeschild Mindestens 25% der Teilnehmer erhalten einen Pokal, weitere Teilnehmer erhalten Sachpreise. Pokale werden nicht nachgesandt.
Nennungen zur Veteranenfahrt: Nennungen sind auf dem Anmeldeformular bis zum 8.Mai 2013 abzugeben. Bitte senden an: K.-J. Bahrke, Thesdorfer Weg 169, 25421 Pinneberg, Tel. + Fax 04101 61110 oder Tel. 04106 60312 info@pinnebergmobil.de
Nenngeld: Das Nenngeld beträgt für Fahrer von Motorrädern und Treckern 35 €, Automobile vor 1945 für Fahrer und Beifahrer 55 €, Automobile nach 1945 für Fahrer und Beifahrer 65 €, weitere Begleitpersonen 20 € Fahrzeuge vor 1914 zahlen kein Nenngeld. Nachnennungen nach dem 8.Mai 2013 sind möglich (10 €).
Bitte Überweisen an: Klaus-Jürgen Bahrke PINNEBERG MOBIL, Postbank Hamburg Kto. Nr. 319054-207 - BLZ 200 100 20 Bitte Kopie des Belegs sowie Foto des Fahrzeugs für das Programmheft der Nennung beifügen
Nennungsbestätigung: Die Nennungsbestätigung ist maßgebend für die Teilnahme an der Veteranenfahrt. Bei Rücktritt nach Annahme der Nennung ist die geleistete Zahlung Reuegeld. Haftung: Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schden. Diese Haftungserklärung wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen gegenüber dem Veranstalter, den mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden sowie den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der zuvor genannten. Der Veranstalter schließt für sich und die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung mit den üblichen Deckungssummen ab. WICHTIG !!! Verbindliche Anmeldung bis zum 8.Mai 2013 an: Klaus-Jürgen Bahrke oder per Internetformular Name,Vorname
Unterschrift:
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